Zustiftungen und Spenden

Die Stiftung Christuskirche - Kirche Christi dient ihrem Stiftungszweck mit Ihren Erträgnissen aus dem Stiftungsvermögen und ihr direkt zugewandten Geld- und Sachspenden.

Die Einladung an den Verwandten- und Freundeskreis z. B. bei Jubiläen und Geburtstagen anstelle von persönlichen Geschenken unserer Stiftung für allgemeine oder besonders beschriebene Zwecke und Wünsche eine Zuwendung zu machen, ist eine schöne Form zu helfen und Gutes zu bewirken. Gern übersenden wir für Sie Dankschreiben mit Spendenbescheinigung etc.

Alle Zuwendungen an die Stiftung Christuskirche - Kirche Christi werden in ihrem Spendenbuch dankbar namentlich festgehalten.

Eine besondere Form der Unterstützung ist die Zustiftung. Sie erfolgt gemäß gesetzlicher Regelung zum Vermögensstock und dient der Zweckerfüllung als Daueraufgabe. So können Sie z. B. dazu beitragen, dass auch in Zukunft die notwendige Erhaltung unseres schönen Gotteshauses gesichert wird. Naturgemäß ist das Instrument Zustiftung an einen Mindestbetrag gebunden, den die Gremien unserer Stiftung im Einvernehmen mit der Kirchenverwaltung im Regelfall auf Euro 10.000 festgesetzt haben.

Für alle Zuwendungen an die Stiftung Christuskirche - Kirche Christi werden Bestätigungen i.S.d. § 10b Einkommensteuergesetz ausgestellt. Wir sind wegen Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke finanzamtlich anerkannt.